Werkstattrechnung prüfen
Wir kontrollieren jede Position der Reparaturrechnung auf Richtigkeit und Angemessenheit.
Werkstattrechnung und Abrechnung der Versicherung — wir prüfen jede Position auf Korrektheit und unberechtigte Kürzungen.
Unabhängig, vor Ort im Ruhrgebiet.
Bei der Rechnungsprüfung kontrollieren wir nach einem Unfall Ihre Werkstatt-Reparaturrechnung und die Abrechnung der Versicherung Position für Position: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungs- und Lackierkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Versicherer kürzen häufig berechtigte Positionen. Als unabhängige Sachverständige machen wir unberechtigte Abzüge sichtbar und liefern eine fachlich begründete, schriftliche Stellungnahme — die Grundlage, mit der Sie oder Ihr Anwalt die Differenz durchsetzen können.
Nach einem Unfall steckt der Teufel im Detail: Werkstattrechnungen enthalten Fehler, und Versicherer kürzen häufig berechtigte Positionen. Als unabhängige Sachverständige prüfen wir Ihre Rechnung und die Abrechnung der Versicherung — Position für Position auf das, worauf es ankommt:
Typische Kürzungen der Versicherer
Wir verschaffen Ihnen Klarheit — schriftlich, fachlich begründet und als belastbare Grundlage gegenüber Versicherung und Werkstatt.
Wir kontrollieren jede Position der Reparaturrechnung auf Richtigkeit und Angemessenheit.
Das Kürzungs- bzw. Prüfschreiben der Versicherung gleichen wir Posten für Posten ab.
Unberechtigt gestrichene oder gekürzte Positionen machen wir sichtbar und nachvollziehbar.
Sie erhalten eine fachlich begründete Auswertung als Grundlage gegenüber der Versicherung.
Unsere Prüfung liefert die Fakten, mit denen Ihr Rechtsanwalt die Differenz durchsetzen kann.
Wir arbeiten neutral und nur in Ihrem Interesse — nicht im Auftrag der Versicherung.
Nach einem Unfall kürzen Versicherer regelmäßig berechtigte Positionen — Stundensätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungs- und Lackierkosten oder die Wertminderung. Was wie ein korrekter Bescheid aussieht, ist oft zu niedrig angesetzt. Wir prüfen Ihre Reparaturrechnung und das Schreiben der Versicherung Position für Position — und machen unberechtigte Abzüge sichtbar.
Typische unberechtigte Kürzungen
Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären Ihren Fall und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.
Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt und dokumentieren alle Schäden präzise.
Sie erhalten ein neutrales, gerichtsverwertbares Gutachten mit Reparaturkosten und Wertminderung.
Auf Wunsch kommunizieren wir mit der Versicherung und vermitteln einen Fachanwalt.
Wir prüfen Werkstatt-Reparaturrechnungen nach einem Kfz-Schaden sowie die Abrechnungs- und Kürzungsschreiben der Versicherung — Position für Position auf Korrektheit und Angemessenheit.
Lassen Sie die Kürzung fachlich prüfen. Versicherer kürzen nach unserer Erfahrung häufig berechtigte Positionen wie Stundensätze, Ersatzteilaufschläge oder die Wertminderung. Wir belegen die korrekten Beträge schriftlich und nachvollziehbar.
Das hängt vom Umfang ab — wir nennen Ihnen vorab einen transparenten Festpreis. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören; das klären wir individuell mit Ihnen.
Nicht zwingend — wir prüfen auch eine bereits vorliegende Rechnung. Bei einem laufenden Schadenfall kombinieren wir Gutachten und Rechnungsprüfung sinnvoll.
Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir zeitnah. Den genauen Zeitrahmen besprechen wir direkt mit Ihnen.
Ja. Wir sind unabhängige Sachverständige und arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse — nicht im Auftrag der Versicherung.
Ja, das kommt vor — etwa wenn bei der Reparatur verdeckte Schäden zutage treten. Entscheidend ist, dass die Mehrkosten sachlich begründet sind. Genau das prüfen wir und halten es nachvollziehbar fest, damit berechtigte Positionen nicht zu Unrecht gekürzt werden.
Ja. Neben der Prüfung der fertigen Rechnung können wir auch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorab einordnen — sinnvoll, wenn Sie vor der Reparatur Sicherheit über Umfang und Kosten haben möchten.
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören. Ob die Prüfung im konkreten Fall von der gegnerischen Versicherung getragen wird, klären wir vorab transparent mit Ihnen.
Weitere Fragen? Rufen Sie uns an: 0170 1415135
Ein Anruf genügt — schicken Sie uns Ihre Unterlagen, wir verschaffen Ihnen Klarheit.
Unabhängig geprüft — nur in Ihrem Interesse