Unfallgutachten

Unabhängiges Unfallgutachten im Ruhrgebiet.

Nach einem Unfall dokumentieren wir Ihren Schaden neutral und gerichtsverwertbar — als Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht.

Bei unverschuldetem Unfall in der Regel für Sie kostenlos.

  • Neutral & unabhängig
  • Vor Ort im Ruhrgebiet
  • Gerichtsverwertbares Gutachten
Kurz erklärt

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist die neutrale, fachliche Dokumentation aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es hält die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall fest und dient als belastbares Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellen wir Ihr Gutachten ausschließlich in Ihrem Interesse — nicht im Auftrag der Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht in der Regel die Kosten, und Sie erhalten Ihr Gutachten im Ruhrgebiet in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Was wir für Sie klären

Nach einem Unfall bleiben viele Fragen offen

Als unabhängiger Sachverständiger bewerten wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug fachlich, neutral und gerichtsverwertbar — vor Ort bei Ihnen oder in der Werkstatt. Ein vollständiges Unfallgutachten beantwortet die Fragen, auf die es bei der Schadenabwicklung ankommt:

  • Wie lief der Unfall genau ab?
  • Welcher Ablauf führte zum Zusammenstoß?
  • Wer trägt die Verantwortung — ganz oder teilweise?
  • Welche Schäden sind am Fahrzeug entstanden?
  • Wer muss für die Kosten aufkommen?
  • Lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich?
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Typische Fälle für ein Gutachten

Unklare SchuldfrageHöherer Sachschaden (ab ca. 750 €)Verdacht auf versteckte MängelWertverlust durch den UnfallTotalschadenNutzungsausfall oder Mietwagen nötig
Leistungsumfang

Das steckt in Ihrem Gutachten

Mehr als eine Schadensliste: eine detaillierte Dokumentation mit technischen und rechtlichen Angaben — als Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht.

Fahrzeugdaten

Modell, Kilometerstand und Ausstattung — der dokumentierte Ausgangszustand.

Unfallbeschreibung

Hergang und Schadenbild, auf Wunsch mit nachvollziehbarer Skizze.

Umfang & Art der Schäden

Alle sichtbaren und versteckten Schäden, mit professionellen Fotos belegt.

Reparaturkosten

Vollständige Kalkulation inklusive Arbeitslohn, Material und Lackierung.

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Marktgerechte Werte als Grundlage für die Schadenabrechnung.

Wertminderung & Nutzungsausfall

Merkantile Wertminderung und Ihr Anspruch für die Ausfallzeit.

Ihr gutes Recht

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie in der Regel 0 €

War der Unfall nicht Ihre Schuld, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die kompletten Gutachterkosten. Und Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen — auf Ihrer Seite, nicht auf der der Versicherung.

Ihre Rechte als Geschädigter

  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten
  • Sie wählen Ihren Sachverständigen selbst — nicht den der Versicherung
  • Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Versicherung
  • Das Gutachten dient im Streitfall als belastbares Beweismittel
So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrem Gutachten

01

Anrufen oder Termin anfragen

Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären Ihren Fall und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.

02

Begutachtung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt und dokumentieren alle Schäden präzise.

03

Gutachten als PDF

Sie erhalten ein neutrales, gerichtsverwertbares Gutachten mit Reparaturkosten und Wertminderung.

04

Wir übernehmen die Abwicklung

Auf Wunsch kommunizieren wir mit der Versicherung und vermitteln einen Fachanwalt.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

  • Wer bezahlt das Unfallgutachten?

    Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten — für Sie entstehen dann keine Kosten. Tragen Sie eine Mitschuld, werden die Kosten anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt; das klären wir vorab mit Ihnen.

  • Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

    Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren — die Wahl liegt allein bei Ihnen.

  • Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten (Bagatellgrenze)?

    Ab einem Schaden von rund 750 € spricht man nicht mehr von einem Bagatellschaden — hier ist ein vollständiges Unfallgutachten in der Regel angebracht und erstattungsfähig. Bei sehr kleinen Schäden darunter genügt oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.

  • Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

    In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung. Bei aufwändigeren Fällen stimmen wir den Zeitrahmen direkt mit Ihnen ab.

  • Werden auch versteckte Schäden erfasst?

    Ja. Wir dokumentieren nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern prüfen das Fahrzeug gezielt auf verdeckte Schäden an Karosserie, Rahmen und Technik. Alle Feststellungen werden mit Fotos belegt — damit nichts unter den Tisch fällt.

  • Was bedeutet merkantile Wertminderung?

    Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies — diesen verbleibenden Minderwert nennt man merkantile Wertminderung. Wir ermitteln sie im Gutachten und weisen sie als Teil Ihres Anspruchs aus.

  • Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

    Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und die Beweissicherung — und ist als neutrales Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht verwendbar.

  • Sollte ich nach dem Unfall einen Anwalt einschalten?

    Bei unklarer Schuldfrage, Streit über die Schadenshöhe oder einem Totalschaden ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an eine kooperierende Verkehrsrechts-Kanzlei und übernehmen gemeinsam die Kommunikation mit der Versicherung.

  • Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken — muss ich das zulassen?

    Nein. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Ein neutrales Gutachten auf Ihrer Seite verhindert, dass der Schaden zu niedrig angesetzt wird.

  • Kommen Sie zur Begutachtung vor Ort?

    Ja. Wir bieten mobile Begutachtung an und kommen direkt zu Ihnen oder in Ihre Werkstatt — im gesamten Ruhrgebiet, von Bochum über Essen und Dortmund bis Duisburg.

Weitere Fragen? Rufen Sie uns an: 0170 1415135

Glossar

Fachbegriffe — kurz erklärt

Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu kaufen — zentrale Größe bei der Schadenabrechnung und beim Totalschaden.
Restwert
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand, z. B. beim Verkauf an einen Aufkäufer. Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt beim Totalschaden in der Regel Ihren Anspruch (bei fiktiver Abrechnung auf Nettobasis).
Merkantile Wertminderung
Der verbleibende Minderwert eines Unfallfahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, weil reparierte Fahrzeuge am Markt weniger erzielen.
Nutzungsausfall
Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können — als Alternative zum Mietwagen, gestaffelt nach Fahrzeugklasse.
Bagatellgrenze
Schwelle von rund 750 €: Darüber gilt ein Schaden nicht mehr als Bagatelle, ein vollständiges Gutachten ist erstattungsfähig.
Fiktive Abrechnung
Abrechnung auf Gutachtenbasis, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen — Sie erhalten die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten.
130-%-Regelung
Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten bei bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts (also höchstens 30 % darüber), dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter Voraussetzungen — vollständige, fachgerechte Reparatur und mindestens sechs Monate Weiternutzung — reparieren lassen, statt es abzugeben.
Beweissicherung
Die neutrale, fotodokumentierte Erfassung des Schadens kurz nach dem Unfall — wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche später durchzusetzen.

Hatten Sie einen Unfall? Wir sind für Sie da.

Ein Anruf genügt — wir klären Ihren Fall und kommen zu Ihnen ins Ruhrgebiet.

Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos