Fahrzeugdaten
Modell, Kilometerstand und Ausstattung — der dokumentierte Ausgangszustand.
Nach einem Unfall dokumentieren wir Ihren Schaden neutral und gerichtsverwertbar — als Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht.
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel für Sie kostenlos.
Ein Unfallgutachten ist die neutrale, fachliche Dokumentation aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es hält die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall fest und dient als belastbares Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellen wir Ihr Gutachten ausschließlich in Ihrem Interesse — nicht im Auftrag der Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht in der Regel die Kosten, und Sie erhalten Ihr Gutachten im Ruhrgebiet in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Als unabhängiger Sachverständiger bewerten wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug fachlich, neutral und gerichtsverwertbar — vor Ort bei Ihnen oder in der Werkstatt. Ein vollständiges Unfallgutachten beantwortet die Fragen, auf die es bei der Schadenabwicklung ankommt:
Typische Fälle für ein Gutachten
Mehr als eine Schadensliste: eine detaillierte Dokumentation mit technischen und rechtlichen Angaben — als Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht.
Modell, Kilometerstand und Ausstattung — der dokumentierte Ausgangszustand.
Hergang und Schadenbild, auf Wunsch mit nachvollziehbarer Skizze.
Alle sichtbaren und versteckten Schäden, mit professionellen Fotos belegt.
Vollständige Kalkulation inklusive Arbeitslohn, Material und Lackierung.
Marktgerechte Werte als Grundlage für die Schadenabrechnung.
Merkantile Wertminderung und Ihr Anspruch für die Ausfallzeit.
War der Unfall nicht Ihre Schuld, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die kompletten Gutachterkosten. Und Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen — auf Ihrer Seite, nicht auf der der Versicherung.
Ihre Rechte als Geschädigter
Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären Ihren Fall und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.
Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt und dokumentieren alle Schäden präzise.
Sie erhalten ein neutrales, gerichtsverwertbares Gutachten mit Reparaturkosten und Wertminderung.
Auf Wunsch kommunizieren wir mit der Versicherung und vermitteln einen Fachanwalt.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten — für Sie entstehen dann keine Kosten. Tragen Sie eine Mitschuld, werden die Kosten anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt; das klären wir vorab mit Ihnen.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren — die Wahl liegt allein bei Ihnen.
Ab einem Schaden von rund 750 € spricht man nicht mehr von einem Bagatellschaden — hier ist ein vollständiges Unfallgutachten in der Regel angebracht und erstattungsfähig. Bei sehr kleinen Schäden darunter genügt oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung. Bei aufwändigeren Fällen stimmen wir den Zeitrahmen direkt mit Ihnen ab.
Ja. Wir dokumentieren nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern prüfen das Fahrzeug gezielt auf verdeckte Schäden an Karosserie, Rahmen und Technik. Alle Feststellungen werden mit Fotos belegt — damit nichts unter den Tisch fällt.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies — diesen verbleibenden Minderwert nennt man merkantile Wertminderung. Wir ermitteln sie im Gutachten und weisen sie als Teil Ihres Anspruchs aus.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und die Beweissicherung — und ist als neutrales Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht verwendbar.
Bei unklarer Schuldfrage, Streit über die Schadenshöhe oder einem Totalschaden ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an eine kooperierende Verkehrsrechts-Kanzlei und übernehmen gemeinsam die Kommunikation mit der Versicherung.
Nein. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Ein neutrales Gutachten auf Ihrer Seite verhindert, dass der Schaden zu niedrig angesetzt wird.
Ja. Wir bieten mobile Begutachtung an und kommen direkt zu Ihnen oder in Ihre Werkstatt — im gesamten Ruhrgebiet, von Bochum über Essen und Dortmund bis Duisburg.
Weitere Fragen? Rufen Sie uns an: 0170 1415135
Ein Anruf genügt — wir klären Ihren Fall und kommen zu Ihnen ins Ruhrgebiet.
Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos